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Auf welchen Zeitpunkt wird das steuerbare Eigenkapital einer Firma bemessen?

Das steuerbare Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode. Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr. Damit ist grundsätzlich der Bilanzstand am Schluss des Geschäftsjahres massgebend.

Nach dem zitierten Gesetz wird das steuerbare Eigenkapital nach dem Stand am Ende der Steuerperiode bemessen. Dieselbe Bestimmung sagt auch, dass als Steuerperiode das Geschäftsjahr gilt. Zusammengenommen bedeutet das: Massgebend ist grundsätzlich der Stand des Eigenkapitals am Schluss des Geschäftsjahres, nicht ein Durchschnittswert während des Jahres und nicht ein anderer frei gewählter Zeitpunkt.[1]

Für die praktische Einordnung ist wichtig, dass die Steuern vom Reingewinn und vom Eigenkapital für jede Steuerperiode festgesetzt und erhoben werden und dass ein Geschäftsabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung zu erstellen ist. Der relevante Zeitpunkt für das steuerbare Eigenkapital knüpft damit an das Ende dieser Steuerperiode an. Lautet der Geschäftsabschluss auf eine ausländische Währung, ist das steuerbare Eigenkapital in Franken umzurechnen; massgebend ist dann der Devisenkurs (Verkauf) am Ende der Steuerperiode. Prüfen Sie deshalb im konkreten Fall zuerst, welches Geschäftsjahr die Steuerperiode bildet und welcher Abschlussstand am Periodenende vorliegt.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Vorgehen unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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