Bis wann muss eine Firma ihre Steuererklärung einreichen?
Eine Firma muss die Steuererklärung fristgemäss der zuständigen Steuerbehörde einreichen. Die zuständige Steuerbehörde fordert zur Einreichung durch öffentliche Bekanntgabe, persönliche Mitteilung oder Zustellung des Formulars auf; auch ohne persönliche Mitteilung oder Formular muss die Steuererklärung eingereicht werden.
Für die direkte Bundessteuer fordert die zuständige Steuerbehörde die Steuerpflichtigen zur Einreichung der Steuererklärung auf. Das geschieht durch öffentliche Bekanntgabe, durch persönliche Mitteilung oder durch Zustellung des Formulars. Auch Steuerpflichtige, die weder eine persönliche Mitteilung noch ein Formular erhalten haben, müssen eine Steuererklärung einreichen. Die steuerpflichtige Person muss die Steuererklärung wahrheitsgemäss und vollständig ausfüllen, persönlich unterzeichnen und samt den vorgeschriebenen Beilagen fristgemäss der zuständigen Steuerbehörde einreichen. Für eine Firma ist deshalb massgebend, welche Frist die zuständige Steuerbehörde in ihrer Aufforderung oder im Formular setzt und welche Beilagen verlangt werden.[1]
Wird die Steuererklärung nicht oder mangelhaft ausgefüllt eingereicht, wird der Steuerpflichtige aufgefordert, das Versäumte innert angemessener Frist nachzuholen. Bei verspäteter Einreichung und bei verspäteter Rückgabe einer zur Ergänzung zurückgesandten Steuererklärung ist die Fristversäumnis zu entschuldigen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er durch Militär- oder Zivildienst, Landesabwesenheit, Krankheit oder andere erhebliche Gründe an der rechtzeitigen Einreichung oder Rückgabe verhindert war und dass er das Versäumte innert 30 Tagen nach Wegfall der Hinderungsgründe nachgeholt hat. Vor dem Einreichen ist deshalb zu prüfen, welche Frist die zuständige Steuerbehörde gesetzt hat, ob alle vorgeschriebenen Beilagen beigefügt sind und ob bei einer Verspätung die genannten Nachweise vorliegen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]