Wie hoch ist die Busse bei einer Steuerhinterziehung in der Schweiz?
Für die direkte Bundessteuer beträgt die Busse bei vollendeter Steuerhinterziehung in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Bei leichtem Verschulden kann sie bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden. Bei einer erstmaligen straflosen Selbstanzeige wird unter bestimmten Voraussetzungen von einer Strafverfolgung abgesehen.
Für die direkte Bundessteuer gilt bei vollendeter Steuerhinterziehung: Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Das Gesetz nennt zugleich einen Rahmen nach dem Verschulden: Bei leichtem Verschulden kann die Busse bis auf einen Drittel ermässigt werden, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden. Erfasst sind nach der genannten Bestimmung insbesondere Fälle, in denen als steuerpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt wird, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist. Ebenfalls genannt sind Pflichtverletzungen beim Steuerabzug an der Quelle sowie das Erwirken einer unrechtmässigen Rückerstattung oder eines ungerechtfertigten Erlasses.[1]
Eine wichtige Ausnahme betrifft die Selbstanzeige. Zeigt die steuerpflichtige Person erstmals eine Steuerhinterziehung selbst an, wird von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn kumulativ drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Hinterziehung ist keiner Steuerbehörde bekannt, die Verwaltung wird bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos unterstützt, und es besteht ein ernstliches Bemühen um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer. Bei jeder weiteren Selbstanzeige wird die Busse unter diesen Voraussetzungen auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuer ermässigt. Vor einer Einordnung sollte deshalb geprüft werden, ob es um die direkte Bundessteuer geht, ob eine vollendete Steuerhinterziehung vorliegt und ob die Voraussetzungen einer Selbstanzeige vollständig erfüllt sind.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]