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Wer übernimmt die MWST-Rechte und -Pflichten bei einer Geschäftsübernahme?

Wer ein Unternehmen übernimmt, tritt in die steuerlichen Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers oder der Rechtsvorgängerin ein. Bei einer Geschäftsübernahme gehen die Mehrwertsteuer-Rechte und -Pflichten damit auf die übernehmende Person oder Einheit über.

Das Mehrwertsteuergesetz bestimmt zur Steuernachfolge: Wer ein Unternehmen übernimmt, tritt in die steuerlichen Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers oder der Rechtsvorgängerin ein. Für die Mehrwertsteuer bedeutet das, dass bei einer Geschäftsübernahme die übernehmende Person oder Einheit die steuerliche Stellung des bisherigen Unternehmensinhabers oder der bisherigen Unternehmensinhaberin übernimmt, soweit es um diese Rechte und Pflichten geht.[1]

Massgeblich ist, dass ein Unternehmen übernommen wird. In diesem Fall ordnet das Gesetz den Eintritt in die steuerlichen Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers oder der Rechtsvorgängerin an. Vor einem Handeln sollte deshalb geprüft werden, ob rechtlich eine Unternehmensübernahme vorliegt und welche mehrwertsteuerlichen Rechte und Pflichten des bisherigen Unternehmens damit verbunden sind, damit die Steuernachfolge korrekt umgesetzt wird.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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