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Wie viele Stunden Überzeit sind pro Jahr erlaubt?

Im Kalenderjahr darf die Überzeit insgesamt nicht mehr betragen als: 170 Stunden für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden und 140 Stunden für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden. Zusätzlich darf die Überzeit für den einzelnen Arbeitnehmer zwei Stunden im Tag nicht überschreiten, ausser an arbeitsfreien Werktagen oder in Notfällen.

Das Arbeitsgesetz bestimmt für die Überzeit eine Jahresgrenze nach der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Im Kalenderjahr darf die Überzeit insgesamt nicht mehr betragen als 170 Stunden für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden und 140 Stunden für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden. Für die Einordnung ist deshalb zu prüfen, welche wöchentliche Höchstarbeitszeit auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist.[1]

Überzeit ist nach dem Arbeitsgesetz nur ausnahmsweise zulässig, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird: wegen Dringlichkeit der Arbeit oder ausserordentlichen Arbeitsandranges, für Inventaraufnahmen, Rechnungsabschlüsse und Liquidationsarbeiten oder zur Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen, soweit dem Arbeitgeber nicht andere Vorkehren zugemutet werden können. Zudem darf die Überzeit für den einzelnen Arbeitnehmer zwei Stunden im Tag nicht überschreiten, ausser an arbeitsfreien Werktagen oder in Notfällen. Für die Beurteilung der zulässigen Überzeit sind daher sowohl der Anlass als auch die Tagesgrenze und die Jahresgrenze zu kontrollieren.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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