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Muss der Arbeitgeber die Spesen seiner Angestellten bezahlen?

Ja, der Arbeitgeber muss alle Auslagen ersetzen, die durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehen. Bei Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten gehören auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen dazu. Eine Pauschale ist nur zulässig, wenn sie alle notwendig entstehenden Auslagen deckt; Abreden, wonach notwendige Auslagen ganz oder teilweise selbst getragen werden sollen, sind nichtig.

Grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Das betrifft also nicht beliebige Kosten, sondern notwendige Auslagen, die wegen der Arbeit anfallen. Zusätzlich nennt das Gesetz für Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen. Damit ist der Ersatz nicht auf einzelne Spesenarten beschränkt, sondern richtet sich danach, ob die Kosten notwendig durch die Arbeit verursacht sind und ob bei auswärtiger Arbeit Unterhaltsaufwendungen erforderlich sind.[1]

Der Auslagenersatz kann zwar durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag als feste Entschädigung ausgestaltet werden, etwa als Taggeld oder als pauschale Wochen- oder Monatsvergütung. Entscheidend ist aber, dass eine solche feste Entschädigung alle notwendig entstehenden Auslagen decken muss. Nicht zulässig sind Abreden, wonach der Arbeitnehmer notwendige Auslagen ganz oder teilweise selbst tragen soll; solche Abreden sind nichtig. Für die Prüfung im Einzelfall ist daher vorsichtig zu kontrollieren, ob es sich wirklich um notwendige Auslagen aus der Arbeitsausführung handelt und ob eine vereinbarte Pauschale diese vollständig abdeckt.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Vorgehen die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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