Wann kann die Behörde einen Mindestlohn per Normalarbeitsvertrag festlegen?
Die zuständige Behörde kann einen befristeten Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen erlassen, wenn in einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt missbräuchlich unterboten werden und kein allgemeinverbindlich erklärbarer Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohnbestimmungen vorliegt. Voraussetzung ist ein Antrag der tripartiten Kommission.
Die zuständige Behörde kann zur Bekämpfung oder Verhinderung von Missbräuchen einen befristeten Normalarbeitsvertrag erlassen, der nach Regionen und gegebenenfalls Orten differenzierte Mindestlöhne vorsieht. Dafür müssen in einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten werden. Zusätzlich darf kein Gesamtarbeitsvertrag mit Bestimmungen über Mindestlöhne vorliegen, der allgemein verbindlich erklärt werden kann. Der Erlass erfolgt auf Antrag der tripartiten Kommission.[1]
Für die festgelegten Mindestlöhne gelten materielle Grenzen. Sie dürfen weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen anderer Branchen oder Bevölkerungskreise beeinträchtigen. Zugleich müssen sie den auf regionalen oder betrieblichen Verschiedenheiten beruhenden Minderheitsinteressen der betroffenen Branchen oder Berufe angemessen Rechnung tragen. Zu prüfen sind deshalb insbesondere die betroffene Branche oder der betroffene Beruf, die wiederholte missbräuchliche Unterbietung der üblichen Löhne, das Fehlen eines allgemeinverbindlich erklärbaren Gesamtarbeitsvertrags mit Mindestlöhnen sowie die regionale oder örtliche Ausgestaltung der Mindestlöhne.[1]
Ein solcher Normalarbeitsvertrag kann auch befristet verlängert werden. Das setzt wiederum einen Antrag der tripartiten Kommission voraus. Eine Verlängerung kommt in Betracht, wenn wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn in einem solchen Normalarbeitsvertrag verstossen wird oder wenn Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen führen kann.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]