SchweizDE

Welche Tage gelten im Kanton Luzern als Feiertage im Sinne des Arbeitsgesetzes?

Im Kanton Luzern gelten Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten und Stefanstag als Feiertage im Sinne des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz). Daneben nennt das luzernische Recht öffentliche Ruhetage für das ganze Kantonsgebiet sowie teils für einzelne Einwohnergemeinden.

Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) bestimmt ausdrücklich, welche Tage im Kanton Luzern als Feiertage im Sinne des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) gelten. Es sind: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten und Stefanstag. Diese Aufzählung ist die massgebende kantonale Festlegung für Feiertage im Sinne des Arbeitsgesetzes.[1]

Als öffentliche Ruhetage nennt das RLG zudem die Sonntage sowie Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stefanstag. Hinzu kommen der Josefstag und der Tag des in den Kirchgemeinden bezeichneten Patroziniumsfestes, wenn sie von den Einwohnergemeinden zu öffentlichen Ruhetagen erklärt werden. Für das ganze Kantonsgebiet gelten die Sonntage und die genannten allgemeinen öffentlichen Ruhetage; Josefstag und Patroziniumsfest gelten für das Gebiet der betreffenden Einwohnergemeinde. Vor einem praktischen Schritt ist deshalb zu prüfen, ob es um einen Feiertag im Sinne des Arbeitsgesetzes oder um einen öffentlichen Ruhetag nach kantonalem Recht geht und ob eine gemeindliche Erklärung vorliegt.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Vorgehen die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Schweizer Lohnbuchhaltung entdecken