Wie lange darf ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dauern?
Das Obligationenrecht nennt keine allgemeine Höchstdauer für befristete Arbeitsverhältnisse. Es bestimmt aber: Nach Ablauf von zehn Jahren kann jede Vertragspartei ein auf längere Dauer abgeschlossenes befristetes Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats kündigen. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, gilt es als unbefristet.
Das Obligationenrecht regelt für das befristete Arbeitsverhältnis, dass es ohne Kündigung endigt. Eine allgemeine gesetzliche Höchstdauer wird dabei nicht festgelegt. Für befristete Arbeitsverhältnisse, die auf längere Dauer abgeschlossen sind, gilt jedoch: Nach Ablauf von zehn Jahren kann jede Vertragspartei jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats kündigen. Damit sieht das Gesetz für sehr lange Befristungen ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren vor, statt eine allgemeine maximale Vertragsdauer festzusetzen.[1]
Wesentlich ist auch die Fortsetzung nach Fristablauf: Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis. Zu prüfen sind deshalb insbesondere die vereinbarte Dauer und ob nach dem vorgesehenen Endtermin weitergearbeitet wird, ohne dass eine neue ausdrückliche Befristung vereinbart wird. Für die Frage der Dauer ist ausserdem zu unterscheiden zwischen dem ursprünglich vereinbarten Endtermin und dem gesetzlichen Kündigungsrecht nach Ablauf von zehn Jahren bei längerer Dauer.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]