SchweizDE

Darf der Arbeitsvertrag eine kürzere oder längere Kündigungsfrist als das Gesetz vorsehen?

Ja. Die gesetzlichen Fristen können durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag abgeändert werden. Unter einen Monat dürfen sie jedoch nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr herabgesetzt werden. Wird durch den Arbeitgeber gekündigt und besteht vor Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, verlängert sich die Kündigungsfrist um die noch nicht bezogenen Urlaubstage.

Das Gesetz nennt als Ausgangspunkt gestaffelte Kündigungsfristen: im ersten Dienstjahr einen Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr zwei Monate und nachher drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats. Diese gesetzlichen Fristen sind aber nicht in jedem Fall zwingend unverändert. Sie dürfen abgeändert werden, und zwar durch schriftliche Abrede, durch Normalarbeitsvertrag oder durch Gesamtarbeitsvertrag. Damit ist grundsätzlich sowohl eine kürzere als auch eine längere Frist möglich, soweit die gesetzlich genannte Schranke eingehalten wird.[1]

Die wichtigste Grenze betrifft eine Herabsetzung unter einen Monat. Das ist nicht allgemein durch den einzelnen Arbeitsvertrag zulässig. Unter einen Monat dürfen die Fristen nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr herabgesetzt werden. Für die Prüfung im Einzelfall ist deshalb wesentlich, ob überhaupt eine schriftliche Abrede vorliegt, ob ein Normalarbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag anwendbar ist und ob die vorgesehene Verkürzung gerade das erste Dienstjahr betrifft. Zu beachten ist zudem eine besondere Verlängerung: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und hat der Arbeitnehmer vor Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Vaterschaftsurlaub im Sinne von Artikel 329g, wird die Kündigungsfrist um die noch nicht bezogenen Urlaubstage verlängert.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Numezis für KMU entdecken