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Wann kann ein Angestellter ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ein Angestellter kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen. Dieses Zeugnis betrifft die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungen und Verhalten; auf besonderes Verlangen ist es auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.

Ein Anspruch besteht jederzeit. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, ohne dass im Gesetz dafür ein besonderer Anlass genannt wird. Das Zeugnis soll sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten aussprechen. Für ein Zwischenzeugnis bedeutet das: Es kann auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses verlangt werden, sofern ein Zeugnis gewünscht ist. Zu prüfen ist vor allem, welchen Inhalt das Zeugnis haben soll und ob ein vollständiges Zeugnis oder eine beschränkte Fassung verlangt wird.[1]

Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Wer also keine Beurteilung von Leistungen und Verhalten wünscht, kann ausdrücklich eine solche reduzierte Fassung verlangen. Entscheidend ist, das Begehren klar zu formulieren: Entweder ein Zeugnis mit Aussagen zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zu Leistungen und Verhalten, oder eine Fassung, die nur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses nennt.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Vorgehen die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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