Muss der Arbeitgeber eine Kündigung schriftlich begründen?
Ja, wenn die andere Partei es verlangt. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis muss der Kündigende die Kündigung schriftlich begründen, sobald die andere Partei dies verlangt.
Für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt: Jede Vertragspartei kann kündigen. Verlangt die andere Partei eine Begründung, muss der Kündigende die Kündigung schriftlich begründen. Das gilt damit auch für den Arbeitgeber, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine schriftliche Begründung verlangt. Entscheidend ist also, ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt und ob die andere Partei die schriftliche Begründung verlangt.[1]
Die gesetzliche Regel knüpft die Pflicht zur schriftlichen Begründung an ein Verlangen der anderen Partei. Zu prüfen ist deshalb insbesondere, ob ein solches Verlangen gestellt wurde und ob es sich um eine Kündigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis handelt. Liegen diese Voraussetzungen vor, muss der Kündigende die Begründung schriftlich abgeben. Die Bestimmung erfasst jede Vertragspartei; sie gilt daher nicht nur für Arbeitnehmende, sondern ebenso für den Arbeitgeber.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]