Wie viele Stunden darf ein Arbeitstag in der Schweiz höchstens umfassen?
Nach dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel beträgt die betriebliche Tages- und Abendarbeit höchstens 17 Stunden. Für den einzelnen Arbeitnehmer muss die Tages- und Abendarbeit mit Einschluss der Pausen und der Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen.
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel unterscheidet zwischen Tagesarbeit und Abendarbeit. Die Arbeit von 6 Uhr bis 20 Uhr gilt als Tagesarbeit, die Arbeit von 20 Uhr bis 23 Uhr ist Abendarbeit. Beginn und Ende der betrieblichen Tages- und Abendarbeit können zwischen 5 Uhr und 24 Uhr anders festgelegt werden, wenn die Arbeitnehmervertretung im Betrieb oder, wo eine solche nicht besteht, die Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer dem zustimmt. Auch in diesem Falle beträgt die betriebliche Tages- und Abendarbeit höchstens 17 Stunden.[1]
Für die einzelne beschäftigte Person setzt das Gesetz zusätzlich eine eigene Grenze: Die Tages- und Abendarbeit des einzelnen Arbeitnehmers muss mit Einschluss der Pausen und der Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen. Wer die zulässige Höchstdauer eines Arbeitstags beurteilen will, muss deshalb unterscheiden zwischen dem betrieblichen Zeitrahmen von höchstens 17 Stunden und der persönlichen Einsatzdauer innerhalb dieses Rahmens, die mit Pausen und Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen muss.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]