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Kann eine Krankentaggeldversicherung die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ersetzen?

Ja. Das Obligationenrecht erlaubt eine abweichende Regelung zur gesetzlichen Lohnfortzahlung, wenn sie schriftlich, in einem Normalarbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist und für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist. Bei Krankheit besteht ohne solche Regelung eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für eine beschränkte Zeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR) bestimmt: Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn. Das gilt, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist. Sind nicht längere Zeitabschnitte bestimmt, so hat der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr den Lohn für drei Wochen und nachher für eine angemessene längere Zeit zu entrichten, je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den besonderen Umständen.[1]

Das OR erlaubt eine abweichende Regelung. Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine von diesen Bestimmungen abweichende Regelung getroffen werden, wenn sie für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist. Eine Krankentaggeldversicherung kann die gesetzliche Lohnfortzahlung daher im Rahmen einer solchen Regelung ersetzen. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Lösung tatsächlich auf einer schriftlichen Abrede, einem Normalarbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag beruht und ob sie für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertig ist. Massgeblich ist damit nicht bloss, dass eine Versicherung besteht, sondern dass die vereinbarte Ordnung die gesetzlich verlangte Gleichwertigkeit erreicht.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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