Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?
Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Bei Hospitalisierung des Neugeborenen verlängert sich der Mutterschaftsurlaub um die verlängerte Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung.
Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Der gesetzliche Anspruch knüpft damit an die Niederkunft an und bestimmt die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubs ausdrücklich mit 14 Wochen. Für die Einordnung im Arbeitsverhältnis ist deshalb zu prüfen, ab wann die Niederkunft erfolgt ist und welche Dauer des Urlaubs daraus mindestens folgt.[1]
Bei Hospitalisierung des Neugeborenen verlängert sich der Mutterschaftsurlaub um die verlängerte Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung. Massgeblich ist damit der Fall der Hospitalisierung des Neugeborenen und die daran anknüpfende verlängerte Dauer der Mutterschaftsentschädigung. Für die konkrete Dauer ist zu prüfen, ob eine Hospitalisierung des Neugeborenen vorliegt und für welchen Zeitraum die Mutterschaftsentschädigung verlängert ausgerichtet wird.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]