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Haftet ein Angestellter für Schäden, die er dem Arbeitgeber verursacht?

Ja. Nach dem zitierten Gesetzestext ist der Arbeitnehmer für den Schaden verantwortlich, den er dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zufügt. Wie weit die Verantwortung reicht, hängt beim Sorgfaltsmass vom einzelnen Arbeitsverhältnis ab, insbesondere vom Berufsrisiko, vom Bildungsgrad oder den verlangten Fachkenntnissen sowie von Fähigkeiten und Eigenschaften, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.

Grundsätzlich ja: Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zufügt. Der zitierte Text nennt damit zwei Formen des vorwerfbaren Verhaltens: absichtliches Handeln und fahrlässiges Verhalten. Eine Haftung folgt nach diesem Wortlaut also nicht schon aus jedem beliebigen Schaden, sondern aus einem Schaden, der dem Arbeitnehmer in dieser Weise zugerechnet wird.[1]

Wie streng der Arbeitnehmer für die erforderliche Sorgfalt einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis. Der Gesetzestext verlangt dabei ausdrücklich eine Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen. Für die Einordnung ist deshalb sorgfältig zu prüfen, welche Tätigkeit konkret geschuldet war und welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Risiken dabei nach dem Arbeitsverhältnis massgeblich waren.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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