Wann ist eine fristlose Kündigung in der Schweiz zulässig?
Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist namentlich ein Umstand, bei dem dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf. Ob solche Umstände vorliegen, entscheidet der Richter nach seinem Ermessen.
Eine fristlose Kündigung ist nach dem zitierten Gesetzestext für Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich, und zwar jederzeit, wenn wichtige Gründe vorliegen. Der Text nennt als Massstab, ob dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf. Damit ist nicht jede Pflichtverletzung oder jede Spannung im Arbeitsverhältnis automatisch ausreichend; entscheidend ist, ob der Umstand so gewichtig ist, dass eine Weiterführung nicht mehr zumutbar ist. Verlangt die andere Partei eine Begründung, muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründet werden.[1]
Ob ein wichtiger Grund tatsächlich gegeben ist, entscheidet der Richter nach seinem Ermessen. Der zitierte Text enthält zudem eine klare Grenze: Die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung darf in keinem Fall als wichtiger Grund anerkannt werden. Für die vorsichtige Prüfung bedeutet das: Es sollte genau abgeklärt werden, welcher konkrete Umstand geltend gemacht wird, ob er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht und ob eine schriftliche Begründung verlangt wurde. Wenn Unsicherheit besteht, ist der genaue Wortlaut der Bestimmung besonders wichtig.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]