Hat ein gekündigter Angestellter Anspruch auf Freizeit für die Stellensuche?
Ja. Nach erfolgter Kündigung ist die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren. Dabei ist bei der Bestimmung der Freizeit auf die Interessen des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers angemessen Rücksicht zu nehmen.
Ja. Der zitierte Gesetzestext sagt ausdrücklich, dass dem Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren ist. Damit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Freizeit für die Stellensuche. Der Text nennt aber keine feste Anzahl Stunden oder Tage. Maßgeblich ist vielmehr, welche Zeit für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderlich ist.[1]
Wichtig ist auch die Art, wie diese Freizeit festgelegt wird. Der Gesetzestext verlangt, dass bei der Bestimmung der Freizeit auf die Interessen des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers angemessen Rücksicht zu nehmen ist. Das spricht dafür, Zeitpunkt und Umfang der Abwesenheiten so abzustimmen, dass die Stellensuche möglich bleibt und betriebliche Interessen zugleich berücksichtigt werden. Für die praktische Prüfung ist deshalb sinnvoll, den genauen Wortlaut der Bestimmung zu lesen und zu kontrollieren, ob für den konkreten Fall weitere Regeln im Arbeitsvertrag oder in anwendbaren internen Vorgaben vorgesehen sind, soweit sie mit dem zitierten Gesetzestext vereinbar sind.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Vorgehen die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]