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Wie viele Ferien hat ein Teilzeitangestellter in der Schweiz?

Ein Teilzeitangestellter hat pro Dienstjahr wenigstens vier Wochen Ferien; bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es wenigstens fünf Wochen. Für ein unvollständiges Dienstjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewähren.

Das Obligationenrecht bestimmt für Arbeitnehmer pro Dienstjahr einen Mindestanspruch auf Ferien in Wochen: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wochen Ferien zu gewähren. Für Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr beträgt der Mindestanspruch wenigstens fünf Wochen. Diese Mindestdauer ist in Wochen festgelegt und gilt pro Dienstjahr. Für Teilzeitangestellte ist deshalb zuerst zu prüfen, wie viele Arbeitstage ihre persönliche Arbeitswoche umfasst; die gesetzliche Mindestdauer bleibt aber als Wochenanspruch formuliert.[1]

Besteht das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Dienstjahres, sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewähren. Massgebend ist damit, ob ein vollständiges oder ein unvollständiges Dienstjahr vorliegt. Zu prüfen sind insbesondere das Alter bis zum vollendeten 20. Altersjahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr. Der gesetzliche Mindestanspruch lautet auf wenigstens vier Wochen beziehungsweise wenigstens fünf Wochen für Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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