Wie viele Wochen Ferien haben Angestellte in der Schweiz mindestens?
Mindestens vier Wochen pro Dienstjahr. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es wenigstens fünf Wochen. Bei einem unvollständigen Dienstjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses in diesem Dienstjahr zu gewähren.
Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt pro Dienstjahr wenigstens vier Wochen Ferien. Für Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr gilt ein höherer Mindestanspruch von wenigstens fünf Wochen Ferien. Die genannte Regel unterscheidet also ausdrücklich nach Alter und legt den Mindestumfang je Dienstjahr fest.[1]
Wichtig ist zudem der Bezug auf das Dienstjahr. Ist das Dienstjahr unvollständig, sind die Ferien nicht pauschal in voller Höhe geschuldet, sondern entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewähren. Für die praktische Einordnung sollte deshalb im Arbeitsvertrag oder in den internen Unterlagen geprüft werden, welches Dienstjahr massgeblich ist und ob das Arbeitsverhältnis während des ganzen Dienstjahres bestanden hat.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]