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Wie viele Wochen Ferien haben Lernende in der Schweiz?

Lernende haben bis zum vollendeten 20. Altersjahr für jedes Lehrjahr wenigstens fünf Wochen Ferien. Diese Ferien sind vom Arbeitgeber zu gewähren.

Für Lernende gilt: Der Arbeitgeber hat der lernenden Person bis zum vollendeten 20. Altersjahr für jedes Lehrjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. Die Regel knüpft damit an zwei Punkte an: an die Stellung als lernende Person und an das Alter bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Massgeblich ist zudem jedes Lehrjahr, nicht ein frei gewählter anderer Zeitraum. Wer die Ferienplanung oder den Ferienanspruch prüft, sollte deshalb im Lehrvertrag und im konkreten Lehrjahr nachsehen, wie der Anspruch umgesetzt wird.[1]

Im selben Zusammenhang ordnet das Gesetz an, dass der Arbeitgeber der lernenden Person ohne Lohnabzug die Zeit freizugeben hat, die für den Besuch der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse und für die Teilnahme an den Lehrabschlussprüfungen erforderlich ist. Daneben muss die Berufslehre unter der Verantwortung einer Fachkraft stehen, welche die dafür nötigen beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften besitzt. Für die praktische Anwendung ist daher zu prüfen, welche Zeiten als Ferien zählen und welche Zeiten als gesetzlich freizugebende Ausbildungs- oder Prüfungszeit behandelt werden.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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