Muss ein Arbeitsvertrag in der Schweiz schriftlich abgeschlossen werden?
Nein, grundsätzlich nicht. Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, braucht der Einzelarbeitsvertrag zu seiner Gültigkeit keine besondere Form. Er kann also auch ohne Schriftform zustande kommen; unter Umständen gilt er sogar als abgeschlossen, wenn Arbeit auf Zeit entgegengenommen wird und dafür nach den Umständen Lohn zu erwarten ist.
Nach dem zitierten Gesetzestext gilt als Grundregel: Der Einzelarbeitsvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form, sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. Das spricht gegen ein allgemeines Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein Arbeitsvertrag kann daher grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Wichtig ist aber die im Gesetz selbst enthaltene Einschränkung: Diese Grundregel gilt nur, «wenn das Gesetz nicht anders bestimmt». Ob im konkreten Fall doch eine besondere Form verlangt wird, muss deshalb anhand der jeweils einschlägigen Bestimmung geprüft werden.[1]
Der Gesetzestext geht noch weiter: Ein Einzelarbeitsvertrag gilt auch dann als abgeschlossen, wenn der Arbeitgeber Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegennimmt und die Leistung nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist. Das bedeutet vorsichtig zusammengefasst, dass ein Vertrag nicht erst durch ein unterschriebenes Dokument entstehen muss. Entscheidend können auch die tatsächlichen Umstände sein, insbesondere die Entgegennahme von Arbeit gegen erwarteten Lohn. Zusätzlich regelt der zitierte Text den Fall eines Vertrags, der sich nachträglich als ungültig erweist: Wird in gutem Glauben gearbeitet, haben beide Parteien die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wie aus gültigem Vertrag zu erfüllen, bis dieses wegen Ungültigkeit aufgehoben wird. Vor einem praktischen Schritt sollte deshalb geprüft werden, ob für die betreffende Konstellation doch eine abweichende gesetzliche Formvorschrift besteht.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]