Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz?
Nach Art. 9 ArG beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels. Für alle übrigen Arbeitnehmer beträgt sie 50 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine zeitweise Verlängerung um höchstens vier Stunden möglich.
Die gesetzliche Grundregel unterscheidet zwei Höchstwerte. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels. Für alle übrigen Arbeitnehmer beträgt sie 50 Stunden. Entscheidend ist daher, welcher Arbeitnehmergruppe und welchem betrieblichen Bereich die Tätigkeit zugeordnet ist.[1]
Zusätzlich nennt Art. 9 ArG Ausnahmen für eine zeitweise Verlängerung. Für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit durch Verordnung zeitweise um höchstens vier Stunden verlängert werden, sofern sie im Jahresdurchschnitt nicht überschritten wird. Ausserdem kann das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern oder für bestimmte Betriebe eine Verlängerung um höchstens vier Stunden bewilligen, sofern und solange zwingende Gründe dies rechtfertigen. Wer die anwendbare Grenze prüfen will, sollte deshalb nicht nur die Grundkategorie, sondern auch mögliche Verordnungsregeln oder Bewilligungen kontrollieren.[1]
Eine besondere Zuordnungsregel gilt für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels, die im gleichen Betrieb oder Betriebsteil zusammen mit Arbeitnehmern beschäftigt werden, für die eine längere wöchentliche Höchstarbeitszeit gilt: Auf sie ist diese längere Höchstarbeitszeit ebenfalls anwendbar. Für die Einordnung kommt es daher auch darauf an, ob die Beschäftigung im gleichen Betrieb oder Betriebsteil mit Arbeitnehmern erfolgt, für die eine längere Grenze gilt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]