SchweizDE

Welche Massnahmen zur Arbeitssicherheit muss der Arbeitgeber gegen Unfälle treffen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Zudem hat er die Arbeitnehmer bei der Verhütung zur Mitwirkung heranzuziehen.

Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) muss der Arbeitgeber zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die drei Anforderungen gleichzeitig erfüllen: Sie sind nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen. Massgeblich sind damit nicht beliebige Vorkehren, sondern solche, die sich an praktischer Erfahrung, technischer Umsetzbarkeit und den konkreten Verhältnissen im Betrieb orientieren. Zu prüfen ist deshalb, welche Gefahren bei den ausgeübten Arbeiten bestehen, welche technischen oder organisatorischen Schutzmassnahmen anwendbar sind und ob diese unter den tatsächlichen Bedingungen des Betriebs angemessen umgesetzt werden.[1]

Das UVG verpflichtet den Arbeitgeber ausserdem, die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen. Arbeitssicherheit ist damit nicht allein Sache der Unternehmensleitung, sondern muss im Betrieb unter Einbezug der Arbeitnehmer umgesetzt werden. Gleichzeitig sind die Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber bei der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern. Für die betriebliche Umsetzung ist daher zu kontrollieren, ob Schutzmittel vorhanden sind, ob Sicherheitseinrichtungen korrekt verwendet werden und ob die Mitwirkung der Arbeitnehmer tatsächlich organisiert ist.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Schweizer Lohnbuchhaltung entdecken