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Darf eine Mitarbeiterin direkt nach der Geburt wieder arbeiten?

Nein. Wöchnerinnen dürfen während acht Wochen nach der Niederkunft nicht beschäftigt werden. Erst danach und bis zur 16. Woche ist eine Beschäftigung nur mit ihrem Einverständnis zulässig.

Direkt nach der Geburt ist eine Beschäftigung nicht erlaubt. Der zitierte Gesetzestext sagt ausdrücklich, dass Wöchnerinnen während acht Wochen nach der Niederkunft nicht beschäftigt werden dürfen. Für die Zeit danach gilt weiterhin eine Einschränkung: Bis zur 16. Woche ist eine Beschäftigung nur mit ihrem Einverständnis zulässig. Daraus folgt, dass eine sofortige Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Geburt nach diesem Text ausgeschlossen ist.[1]

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem absoluten Verbot in den ersten acht Wochen und der späteren Phase bis zur 16. Woche. In den ersten acht Wochen kommt es nicht darauf an, ob die Frau arbeiten möchte oder der Betrieb dies ermöglichen würde: Beschäftigung ist in diesem Zeitraum nicht zulässig. Erst nach Ablauf dieser acht Wochen nennt der Gesetzestext das Einverständnis als Voraussetzung. Wenn geprüft werden soll, ob eine Arbeitsaufnahme zulässig ist, sollte deshalb zuerst der Zeitraum seit der Niederkunft und danach das ausdrückliche Einverständnis kontrolliert werden.[1]

Der gleiche Artikel enthält zudem weitere Regeln für schwangere und stillende Frauen. Er sagt, dass schwangere und stillende Frauen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden dürfen, dass Schwangere auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen dürfen und dass stillenden Müttern die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben ist. Diese Punkte ändern aber nichts daran, dass für Wöchnerinnen während acht Wochen nach der Niederkunft ein Beschäftigungsverbot gilt.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Bitte prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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