SchweizDE

Darf ein Lieferant verlangen, vor der Lieferung bezahlt zu werden?

Ja, wenn der Lieferant nach dem Inhalte oder der Natur des Vertrages erst später zu erfüllen hat. Wer aus einem zweiseitigen Vertrag die Erfüllung der anderen Partei verlangt, muss sonst bereits erfüllt haben oder die eigene Erfüllung anbieten.

Bei einem zweiseitigen Vertrag gilt: Wer die andere Partei zur Erfüllung anhalten will, muss entweder bereits erfüllt haben oder die Erfüllung anbieten. Für eine Lieferung gegen Zahlung bedeutet das grundsätzlich, dass die eigene Leistung erbracht oder zumindest angeboten werden muss, wenn die Gegenleistung verlangt wird. Das betrifft den Zusammenhang von Lieferung und Zahlung im gegenseitigen Vertrag.[1]

Eine Vorauszahlung kann verlangt werden, wenn der Lieferant nach dem Inhalte oder der Natur des Vertrages erst später zu erfüllen hat. Dann darf die Zahlung vor der Lieferung geschuldet sein. Entscheidend ist deshalb, was der Vertrag vorsieht und ob die Art des Geschäfts eine spätere Lieferung als geschuldete Reihenfolge trägt. Zu prüfen sind insbesondere die vereinbarte Fälligkeit und die vorgesehene Abfolge von Zahlung und Lieferung.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Numezis für KMU entdecken

Darf ein Lieferant verlangen, vor der Lieferung bezahlt zu werden? | Numezis