Darf ein Kunde eine Rechnung in Euro in Franken bezahlen?
Ja, wenn die Schuld auf eine Währung lautet, die am Zahlungsort nicht Landeswährung ist, kann die geschuldete Summe nach ihrem Wert zur Verfallzeit in Landeswährung bezahlt werden. Ist durch «effektiv» oder einen ähnlichen Zusatz die wortgetreue Erfüllung des Vertrags ausbedungen, gilt diese Möglichkeit nicht.
Das Obligationenrecht bestimmt: Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen. Lautet die Schuld auf eine Währung, die am Zahlungsort nicht Landeswährung ist, kann die geschuldete Summe nach ihrem Wert zur Verfallzeit dennoch in Landeswährung bezahlt werden. Für eine in Euro ausgestellte Rechnung bedeutet das: Eine Zahlung in Franken kommt in Betracht, wenn Euro am Zahlungsort nicht Landeswährung ist und der Betrag nach dem Wert zur Verfallzeit in Landeswährung geleistet wird.[1]
Die gleiche Regel nennt auch die vertragliche Grenze dieser Möglichkeit. Wurde durch den Gebrauch des Wortes «effektiv» oder eines ähnlichen Zusatzes die wortgetreue Erfüllung des Vertrags ausbedungen, ist die Zahlung in Landeswährung nicht vorgesehen. Deshalb ist bei einer Euro-Rechnung insbesondere zu prüfen, welche Währung geschuldet ist, was der Zahlungsort ist und ob ein Zusatz wie «effektiv» oder ein ähnlicher Zusatz vereinbart wurde. Massgeblich ist zudem der Wert zur Verfallzeit.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext des Obligationenrechts (OR) in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor einem Vorgehen die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]