Wie müssen elektronische Buchhaltungsarchive vor unbefugtem Zugriff geschützt werden?
Elektronische Buchhaltungsarchive müssen die Informationen systematisch inventarisieren und vor unbefugtem Zugriff schützen. Zugriffe und Zutritte sind aufzuzeichnen; diese Aufzeichnungen unterliegen derselben Aufbewahrungspflicht wie die Datenträger.
Für das Archiv gilt: Die Informationen sind systematisch zu inventarisieren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das verlangt eine geordnete Erfassung der archivierten Informationen und Schutzmassnahmen gegen Zugriffe ohne Berechtigung. Massgeblich ist, dass der Schutz das Archiv selbst betrifft und die Informationen nicht unkontrolliert eingesehen oder verwendet werden können.[1]
Zusätzlich sind Zugriffe und Zutritte aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen über diese Zugriffe und Zutritte unterliegen derselben Aufbewahrungspflicht wie die Datenträger. Zu prüfen ist deshalb nicht nur der Schutz des Archivs, sondern auch, ob die Protokollierung von Zugriffen und Zutritten erfolgt und ob diese Protokolle während derselben Aufbewahrungsdauer wie die betroffenen Datenträger erhalten bleiben.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Rechtstext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]