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Wann muss man zahlen, wenn die Fälligkeit einer Rechnung auf einen Sonntag oder Feiertag fällt?

Fällt der Zeitpunkt der Erfüllung auf einen Sonntag oder auf einen andern am Erfüllungsort staatlich anerkannten Feiertag, gilt als Erfüllungstag der nächstfolgende Werktag. Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

Das Obligationenrecht bestimmt für den Zeitpunkt der Erfüllung: Fällt der Erfüllungstag auf einen Sonntag oder auf einen andern am Erfüllungsort staatlich anerkannten Feiertag, gilt der nächstfolgende Werktag als Erfüllungstag. Für eine Rechnung bedeutet das: Ist die Zahlung an einem solchen Tag fällig, verschiebt sich der Erfüllungstag auf den nächsten Werktag. Massgebend ist der Erfüllungsort und dort, ob der Feiertag staatlich anerkannt ist.[1]

Dieselbe Regel gilt auch für den letzten Tag einer Frist. Zu prüfen ist deshalb, ob es um einen bestimmten Erfüllungstag oder um den letzten Tag einer Zahlungsfrist geht, und ob am Erfüllungsort ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag vorliegt. Das Obligationenrecht hält zudem fest, dass abweichende Vereinbarungen vorbehalten bleiben. Deshalb ist zusätzlich zu prüfen, ob für die konkrete Rechnung oder das zugrunde liegende Vertragsverhältnis eine andere Vereinbarung getroffen wurde.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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