Wie berechnet man das Ende einer Zahlungsfrist von 30 Tagen oder einem Monat?
Nach dem Obligationenrecht (OR) endet eine nach Tagen bestimmte Frist am letzten Tag der Frist; der Tag des Vertragsabschlusses oder des anderen auslösenden Zeitpunkts wird nicht mitgerechnet. Eine nach Monaten bestimmte Frist endet am Tag des letzten Monats mit derselben Zahl wie der Ausgangstag; fehlt dieser Tag, endet sie am letzten Tag dieses Monats. Muss die Zahlung innerhalb der Frist erfolgen, so muss sie vor deren Ablauf geschehen.
Das Obligationenrecht (OR) ordnet für Fristen nach Tagen an: Der Zeitpunkt fällt auf den letzten Tag der Frist. Der Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde, wird nicht mitgerechnet. Dieselbe Berechnung gilt auch dann, wenn die Frist nicht vom Vertragsabschluss, sondern von einem anderen Zeitpunkt an zu laufen hat. Für eine in Tagen bestimmte Zahlungsfrist bedeutet das: Gezählt werden volle Tage ab dem Tag nach dem massgebenden Ausgangszeitpunkt bis zum letzten Tag der Frist. Soll die Erfüllung innerhalb dieser Frist geschehen, so muss sie vor deren Ablauf erfolgen.[1]
Für Fristen nach Monaten bestimmt das OR: Der Zeitpunkt fällt auf denjenigen Tag des letzten Monats, der durch seine Zahl dem Tag des Vertragsabschlusses entspricht. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, fällt der Zeitpunkt auf den letzten Tag dieses Monats. Dieselbe Regel gilt auch dann, wenn die Frist von einem anderen Zeitpunkt an läuft. Für eine Zahlungsfrist von einem Monat ist deshalb auf den Kalendertag mit derselben Zahl abzustellen; gibt es diesen Tag im Folgemonat nicht, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats. Massgebend ist zudem, ob die Zahlung innerhalb der Frist zu erfolgen hat; dann muss sie vor deren Ablauf geschehen.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]