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Welche Rechnung gilt als bezahlt, wenn ein Kunde ohne Angabe überweist?

Fehlt eine gültige Erklärung zur Tilgung und steht auch in der Quittung keine Bezeichnung, wird die Zahlung auf die fällige Schuld angerechnet. Bei mehreren fälligen Schulden gilt zuerst diejenige als bezahlt, für die der Schuldner zuerst betrieben worden ist; ohne Betreibung die früher verfallene. Sind mehrere gleichzeitig verfallen, erfolgt die Anrechnung verhältnismässig. Ist keine Schuld verfallen, wird auf die Schuld angerechnet, die dem Gläubiger am wenigsten Sicherheit darbietet.

Das Obligationenrecht bestimmt für den Fall einer Zahlung ohne Zuordnung, wie die Anrechnung erfolgt. Liegt weder eine gültige Erklärung über die Tilgung noch eine Bezeichnung in der Quittung vor, ist die Zahlung auf die fällige Schuld anzurechnen. Bestehen mehrere fällige Schulden, gilt diejenige als getilgt, für die der Schuldner zuerst betrieben worden ist. Hat keine Betreibung stattgefunden, ist auf die früher verfallene Schuld anzurechnen. Sind mehrere Schulden gleichzeitig verfallen, findet eine verhältnismässige Anrechnung statt. So kann eine einzelne Überweisung mehrere gleichzeitig verfallene Forderungen anteilig erfassen, statt eine einzige Rechnung vollständig zu tilgen.[1]

Sind mehrere Schulden offen und ist keine davon verfallen, wird die Zahlung auf die Schuld angerechnet, die dem Gläubiger am wenigsten Sicherheit darbietet. Für die praktische Einordnung ist deshalb zu prüfen, ob eine gültige Tilgungserklärung vorliegt, ob in der Quittung eine bestimmte Schuld bezeichnet ist, welche Forderungen bereits fällig sind, ob eine Betreibung stattgefunden hat, ob Verfalltage zusammenfallen und welche Schuld dem Gläubiger die geringste Sicherheit bietet. Diese Reihenfolge der Anrechnung ergibt sich aus dem Obligationenrecht und entscheidet darüber, welche Rechnung durch eine Überweisung ohne Angabe als bezahlt gilt.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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