SchweizDE

Ab wann kann man die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragen?

Der Antrag kann grundsätzlich frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist. Bei wichtigen Gründen oder besonderen Härten kann ein Antrag ausnahmsweise vorzeitig gestellt werden; er ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Grundsätzlich beginnt die Möglichkeit zur Antragstellung erst nach einem bestimmten Zeitpunkt: Der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer kann frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist. Das Gesetz knüpft also nicht einfach an den Steuerabzug an, sondern ausdrücklich an das Kalenderjahr der Fälligkeit der steuerbaren Leistung. Zudem ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen.[1]

Eine frühere Antragstellung ist nur ausnahmsweise vorgesehen. Das Gesetz nennt dafür wichtige Gründe wie Beendigung der Steuerpflicht, Auflösung einer juristischen Person, Konkurs und dergleichen. Auch besondere Härten können eine vorzeitige Einreichung rechtfertigen. Ob eine solche Ausnahme greift, sollte sorgfältig anhand des genauen Gesetzeswortlauts geprüft werden; darüber hinaus genannte Fallgruppen sollten nicht ohne Prüfung angenommen werden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Bitte prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. MWST in Numezis entdecken