Wie lange kann eine Firma Verluste mit künftigen Gewinnen verrechnen?
Nach dem zitierten Gesetzestext können Verluste vom Reingewinn der Steuerperiode abgezogen werden, wenn sie aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren stammen und in diesen Jahren noch nicht berücksichtigt werden konnten. Zusätzlich nennt der Text eine besondere Regel für Sanierungen.
Der zitierte Gesetzestext sagt, dass vom Reingewinn der Steuerperiode Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden können. Das gilt aber nur, soweit diese Verluste bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinnes jener Jahre nicht berücksichtigt werden konnten. Für die Frage nach der Dauer bedeutet das: Der Text nennt ausdrücklich sieben vorangegangene Geschäftsjahre als Zeitraum für den Verlustabzug mit künftigen Gewinnen.[1]
Daneben enthält der zitierte Text eine besondere Regel für Sanierungen. Mit Leistungen zum Ausgleich einer Unterbilanz im Rahmen einer Sanierung, die nicht Kapitaleinlagen nach Artikel 60 Buchstabe a sind, können auch Verluste verrechnet werden, die in früheren Geschäftsjahren entstanden und noch nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten. Für die praktische Einordnung ist deshalb nicht nur die Frist wichtig, sondern auch, ob überhaupt noch nicht berücksichtigte Verluste vorliegen und ob eine Sanierungssituation im Sinn dieser Bestimmung gegeben ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]