Wann erhält eine Holding oder Firma den Beteiligungsabzug auf Dividenden?
Eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft erhält bei der direkten Bundessteuer eine Ermässigung der Gewinnsteuer, wenn der Nettoertrag aus Beteiligungsrechten vorliegt und mindestens eine der gesetzlichen Beteiligungsschwellen erfüllt ist: mindestens 10 Prozent am Grund- oder Stammkapital, mindestens 10 Prozent am Gewinn und an den Reserven oder Beteiligungsrechte im Verkehrswert von mindestens einer Million Franken.
Für Dividenden ist der zentrale Punkt nicht ein eigener Sondertarif, sondern eine Ermässigung der Gewinnsteuer. Diese Ermässigung richtet sich nach dem Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungsrechten zum gesamten Reingewinn. Begünstigt sind Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften. Damit die Ermässigung greift, muss also zunächst Nettoertrag aus Beteiligungsrechten vorhanden sein; anschliessend ist zu prüfen, wie gross dieser im Verhältnis zum gesamten Reingewinn ist, weil genau dieses Verhältnis für die Ermässigung massgebend ist.[1]
- Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Gesellschaft oder Genossenschaft zu mindestens 10 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer anderen Gesellschaft beteiligt ist.
- Alternativ genügt eine Beteiligung zu mindestens 10 Prozent am Gewinn und an den Reserven einer anderen Gesellschaft.
- Ebenfalls ausreichend ist, dass Beteiligungsrechte im Verkehrswert von mindestens einer Million Franken gehalten werden.
Ob eine Holding oder eine andere Firma die Begünstigung erhält, hängt nach dieser Regel somit nicht von der Bezeichnung des Unternehmens ab, sondern von der Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sowie von den genannten Beteiligungsvoraussetzungen. Vor einem Vorgehen sollte insbesondere geprüft werden, ob die Beteiligung eine der drei Schwellen tatsächlich erreicht und ob der betreffende Ertrag als Nettoertrag aus Beteiligungsrechten einzuordnen ist. Massgeblich ist zudem, dass die Ermässigung auf die Gewinnsteuer bezogen und nach dem Verhältnis zum gesamten Reingewinn berechnet wird.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]