Wie hoch ist die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Wallis?
Für Kapitalgesellschaften wird die Gewinnsteuer im Kanton Wallis ratenweise erhoben: 2,25 Prozent für die ersten 250'000 Franken und 5,2 Prozent ab 250'001 Franken. Der Steuersatz kann in bestimmten Fällen bei internationalen Verhältnissen erhöht werden.
Die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften wird ratenweise erhoben. Für die ersten 250'000 Franken beträgt der Ansatz 2,25 Prozent. Ab 250'001 Franken beträgt der Ansatz 5,2 Prozent. Dieselbe Regel nennt auch Genossenschaften. Für die Einordnung ist deshalb zu prüfen, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt und welcher Teil des steuerbaren Gewinns in die erste beziehungsweise in die folgende Stufe fällt.[1]
Neben den genannten Ansätzen bestimmt das Steuergesetz des Kantons Wallis, dass der Steuersatz in bestimmten Fällen bei internationalen Verhältnissen erhöht werden kann. Wer die Steuerbelastung konkret bestimmen will, muss deshalb neben den Grundansätzen auch prüfen, ob ein solcher Fall vorliegt. Massgeblich sind die im kantonalen Steuergesetz vorgesehenen Voraussetzungen für diese Erhöhung.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Wallis veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]