Muss ich den Gewinn aus dem Verkauf meiner GmbH-Anteile versteuern?
Wenn die GmbH-Anteile Privatvermögen sind, sind Kapitalgewinne aus ihrer Veräusserung nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer steuerfrei. Der Einkommenssteuer unterliegen zwar alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte, Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind jedoch steuerfrei.
Für die direkte Bundessteuer gilt: Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte. Zugleich bestimmt das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, dass die Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen steuerfrei sind. Für den Verkauf von GmbH-Anteilen ist deshalb entscheidend, ob diese Anteile Privatvermögen sind. Ist das der Fall, fällt der Gewinn aus der Veräusserung unter die steuerfreien Kapitalgewinne aus Privatvermögen.[1]
Massgeblich ist damit die Einordnung der GmbH-Anteile als Privatvermögen. Die gesetzliche Folge knüpft an die Veräusserung von Privatvermögen an: Kapitalgewinne daraus sind steuerfrei. Daneben bleibt der allgemeine Grundsatz bestehen, dass alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen. Vor einem Vorgehen sollte deshalb geprüft werden, ob die verkauften GmbH-Anteile tatsächlich dem Privatvermögen zugeordnet sind und ob es sich beim erzielten Betrag um einen Kapitalgewinn aus der Veräusserung handelt.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]