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Welche Busse droht, wenn eine Firma die Steuererklärung nicht einreicht?

Nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) wird mit Busse bestraft, wer trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig eine gesetzliche Pflicht nicht erfüllt, insbesondere die Steuererklärung oder verlangte Beilagen nicht einreicht. Die Busse beträgt bis zu 1000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 10 000 Franken.

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) bestimmt: Wer einer Pflicht, die nach diesem Gesetz oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes getroffenen Anordnung obliegt, trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, wird mit Busse bestraft. Als ausdrücklich genannter Fall gilt, dass die Steuererklärung oder die dazu verlangten Beilagen nicht eingereicht werden. Für eine Firma bedeutet das: Wird die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht und liegt Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor, sieht das DBG eine Busse vor.[1]

Zur Höhe der Sanktion sagt das DBG: Die Busse beträgt bis zu 1000 Franken. In schweren Fällen oder bei Rückfall beträgt sie bis zu 10 000 Franken. Massgeblich ist damit nicht nur die unterlassene Einreichung, sondern auch, dass zuvor eine Mahnung erfolgt ist und die Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig geschieht. Zu prüfen ist deshalb insbesondere, ob eine Mahnung vorliegt, ob auch verlangte Beilagen betroffen sind und ob ein schwerer Fall oder ein Rückfall angenommen wird.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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