Darf ein Selbständiger mit einfacher Buchhaltung Abschreibungen abziehen?
Ja, geschäftsmässig begründete Abschreibungen von Aktiven sind zulässig, wenn sie bei vereinfachter Buchführung nach Artikel 957 Absatz 2 OR in besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen sind. Massgeblich sind zudem die Regeln zur Berechnung nach tatsächlichem Wert oder nach voraussichtlicher Gebrauchsdauer.
Für eine selbständige Tätigkeit mit einfacher Buchhaltung ist der entscheidende Punkt nicht, dass Abschreibungen ausgeschlossen wären, sondern wie sie nachgewiesen werden. Das zitierte Gesetz sagt ausdrücklich, dass geschäftsmässig begründete Abschreibungen von Aktiven zulässig sind, soweit sie buchmässig oder, bei vereinfachter Buchführung nach Artikel 957 Absatz 2 OR, in besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen sind. Daraus folgt: Auch bei vereinfachter Buchführung können Abschreibungen grundsätzlich abgezogen werden, wenn sie die geschäftliche Begründung haben und in solchen besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen sind. Es geht also um Abschreibungen auf Aktiven und um einen formellen Ausweis, nicht um einen freien Pauschalabzug ohne entsprechenden Nachweis.[1]
Für die Höhe der Abschreibung nennt das Gesetz ebenfalls einen Rahmen. In der Regel werden die Abschreibungen nach dem tatsächlichen Wert der einzelnen Vermögensteile berechnet oder nach ihrer voraussichtlichen Gebrauchsdauer angemessen verteilt. Das spricht für eine nachvollziehbare, am einzelnen Aktivum orientierte Ermittlung. Zusätzlich enthält die Bestimmung eine besondere Einschränkung für Aktiven, die zum Ausgleich von Verlusten aufgewertet wurden: Abschreibungen darauf können nur vorgenommen werden, wenn die Aufwertungen handelsrechtlich zulässig waren und die Verluste im Zeitpunkt der Abschreibung nach Artikel 31 Absatz 1 verrechenbar gewesen wären. Wenn unklar ist, ob eine einfache Buchhaltung im konkreten Fall korrekt über besondere Abschreibungstabellen dokumentiert ist oder ob eine frühere Aufwertung eine Rolle spielt, sollte genau die aktuelle Vorschrift geprüft werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Bitte prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]