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Kann ein Importeur die Einfuhrsteuer in der MWST-Abrechnung deklarieren statt sie am Zoll zu zahlen?

Ja. Das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) sieht ein Verlagerungsverfahren vor: Bestimmte steuerpflichtige Personen können die auf der Einfuhr geschuldete Steuer statt dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in der periodischen Steuerabrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) deklarieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) regelt die Verlagerung der Steuerentrichtung. Danach können bestimmte steuerpflichtige Personen die auf der Einfuhr von Gegenständen geschuldete Steuer, statt sie dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu entrichten, in der periodischen Steuerabrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) deklarieren. Für steuerpflichtige Importeure und Importeurinnen gilt dies, wenn sie bei der ESTV registriert sind, nach der effektiven Methode abrechnen, regelmässig Gegenstände ein- und ausführen und sich daraus regelmässig beachtliche Vorsteuerüberschüsse ergeben. Ebenfalls erfasst sind Leistungserbringer oder Leistungserbringerinnen nach Artikel 20a, die im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind, sofern gegen sie keine administrative Massnahme nach Artikel 79a angeordnet worden ist.[1]

Für eingeführte Gegenstände im Verlagerungsverfahren enthält das MWSTG zudem eine besondere Möglichkeit für die Zeit nach der Einfuhr: Werden die Gegenstände im Inland noch bearbeitet oder verarbeitet, so kann die ESTV steuerpflichtigen Personen bewilligen, die bearbeiteten oder verarbeiteten Gegenstände ohne Berechnung der Steuer an andere steuerpflichtige Personen zu liefern. Die Einzelheiten des Verlagerungsverfahrens regelt der Bundesrat. Vor einem Vorgehen ist deshalb zu prüfen, ob die eigene Registrierung, die Abrechnung nach der effektiven Methode, die Regelmässigkeit von Ein- und Ausfuhren sowie die regelmässig beachtlichen Vorsteuerüberschüsse vorliegen und ob für den konkreten Fall eine Bewilligung der ESTV erforderlich ist.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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