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Ab welchem Umsatz muss sich ein Unternehmen in der Schweiz für die MWST anmelden?

Nach dem Mehrwertsteuergesetz ist von der Steuerpflicht befreit, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 100 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- oder Kulturvereine sowie gemeinnützige Organisationen gilt weniger als 250 000 Franken. Der Umsatz berechnet sich nach den vereinbarten Entgelten ohne die Steuer.

Steuerpflichtig ist, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt und mit diesem Unternehmen Leistungen im Inland erbringt oder Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Inland hat. Ein Unternehmen betreibt, wer eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt und unter eigenem Namen nach aussen auftritt. Von der Steuerpflicht ist befreit, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 100 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind.[1]

Für die Umsatzgrenze zählt der Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland. Massgebend sind Leistungen, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 von der Steuer ausgenommen sind. Der Umsatz berechnet sich nach den vereinbarten Entgelten ohne die Steuer. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- oder Kulturvereine sowie für gemeinnützige Organisationen gilt eine Befreiung von der Steuerpflicht, wenn sie innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 250 000 Franken Umsatz aus solchen Leistungen erzielen.[1]

Besondere Regeln gelten für Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland sowie für Unternehmen im Inland, die im Inland ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringen. Ebenfalls bestimmt das Gesetz, dass der Sitz im Inland sowie alle inländischen Betriebsstätten zusammen ein Steuersubjekt bilden. Vor einem Schritt zur Anmeldung ist deshalb zu prüfen, welche Leistungen erbracht werden, ob sie von der Steuer ausgenommen sind, ob ein Inlandsbezug besteht und welcher Umsatz nach den vereinbarten Entgelten ohne die Steuer innerhalb eines Jahres erreicht wird.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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