SchweizDE

Muss man auf ins Ausland exportierte Waren MWST verrechnen?

Nicht, wenn die Lieferung als direkte Ausfuhr gilt: Für direkt ins Ausland beförderte oder versendete Gegenstände ist nach dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) keine Inlandsteuer geschuldet. Massgebend sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung und der Nachweis der Ausfuhr.

Das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) bestimmt, dass auf Leistungen, die nach diesem Artikel von der Steuer befreit sind, keine Inlandsteuer geschuldet ist. Von der Steuer befreit ist die Lieferung von Gegenständen, wenn diese direkt ins Ausland befördert oder versendet werden. Für exportierte Waren bedeutet das: Wird die Ware als Lieferung direkt ins Ausland ausgeführt, fällt auf dieser Leistung keine Inlandsteuer an. Die Regel betrifft die Lieferung von Gegenständen; für die Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung nennt das Gesetz eine eigene Regel mit der Voraussetzung, dass die Gegenstände vom Empfänger oder von der Empfängerin selbst überwiegend im Ausland genutzt werden.[1]

Direkte Ausfuhr liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung ohne Ingebrauchnahme im Inland ins Ausland ausgeführt oder in ein offenes Zolllager oder Zollfreilager ausgeführt wird. Bei Reihengeschäften erstreckt sich die direkte Ausfuhr auf alle beteiligten Lieferanten und Lieferantinnen. Der Gegenstand kann vor der Ausfuhr durch Beauftragte des nicht steuerpflichtigen Abnehmers oder der nicht steuerpflichtigen Abnehmerin bearbeitet oder verarbeitet werden. Zu prüfen sind deshalb insbesondere der tatsächliche Ausfuhrweg, ob vor der Ausfuhr eine Ingebrauchnahme im Inland stattfindet und ob die Ausfuhr nachweisbar ist. Das Gesetz nennt an mehreren Stellen ausdrücklich den erforderlichen Nachweis, etwa bei Lieferungen unter Zollüberwachung und bei Ausfuhrkonstellationen im Reiseverkehr, für die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Bedingungen und die erforderlichen Nachweise regelt.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. MWST in Numezis entdecken