Ist die Vermietung einer Ferienwohnung an Gäste mehrwertsteuerpflichtig?
Ja, die Vermietung einer Ferienwohnung an Gäste kann mehrwertsteuerpflichtig sein. Zwar ist die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zum Gebrauch oder zur Nutzung grundsätzlich von der Steuer ausgenommen. Steuerbar ist jedoch ausdrücklich die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Gästen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der grundsätzlich von der Steuer ausgenommenen Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zum Gebrauch oder zur Nutzung und bestimmten ausdrücklich genannten Ausnahmen. Zu diesen Ausnahmen gehört die «Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Gästen». Wenn eine Ferienwohnung Gästen zur Beherbergung vermietet wird, fällt die Vermietung daher nicht unter die allgemeine Ausnahme für Immobilienüberlassung, sondern unter die steuerbaren Fälle.[1]
Für die Einordnung kommt es deshalb vor allem auf den Charakter der Nutzung an. Entscheidend ist, ob die Räume als «Wohn- und Schlafräume» vermietet werden und ob dies «zur Beherbergung von Gästen» geschieht. Genau diese Formulierung nennt das Gesetz als steuerbar. Daneben nennt dieselbe Bestimmung weitere steuerbare Ausnahmen bei Immobilien, etwa Campingplätze oder bestimmte Abstellplätze; das zeigt, dass die allgemeine Ausnahme für Grundstücksüberlassung nicht jede Vermietung erfasst. Ob Ihr Fall darunter fällt, sollten Sie anhand der aktuell geltenden Fassung dieser Bestimmung und der konkreten Ausgestaltung der Vermietung prüfen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Bitte prüfen Sie vor jedem Handeln die derzeit in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]