SchweizDE

Unterliegen Mitgliederbeiträge eines Vereins der MWST?

Mitgliederbeiträge eines Vereins können von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein, wenn der Verein eine nichtgewinnstrebige Einrichtung mit einer der im Gesetz genannten Zielsetzungen ist und er seinen Mitgliedern Leistungen gegen einen statutarisch festgesetzten Beitrag erbringt. Ist die Leistung von der Steuer ausgenommen und wird nicht für deren Versteuerung optiert, ist sie nicht steuerbar.

Das Mehrwertsteuergesetz nennt als von der Steuer ausgenommene Leistungen diejenigen, die nichtgewinnstrebige Einrichtungen mit politischer, gewerkschaftlicher, wirtschaftlicher, religiöser, patriotischer, weltanschaulicher, philanthropischer, ökologischer, sportlicher, kultureller oder staatsbürgerlicher Zielsetzung ihren Mitgliedern gegen einen statutarisch festgesetzten Beitrag erbringen. Für Mitgliederbeiträge eines Vereins ist daher zu prüfen, ob der Verein eine nichtgewinnstrebige Einrichtung mit einer solchen Zielsetzung ist und ob dem Beitrag Leistungen an Mitglieder gegenüberstehen, die statutarisch festgesetzt sind.[1]

Das Gesetz ordnet weiter an: Eine Leistung, die von der Steuer ausgenommen ist und für deren Versteuerung nicht nach Artikel 22 optiert wird, ist nicht steuerbar. Für die Einordnung von Mitgliederbeiträgen ist deshalb auch zu unterscheiden, ob es sich um Leistungen an Mitglieder gegen einen statutarisch festgesetzten Beitrag handelt und ob für diese ausgenommene Leistung eine Versteuerung gewählt wird. Zu verifizieren sind insbesondere die Statuten, die nichtgewinnstrebige Zielsetzung des Vereins und der Zusammenhang zwischen Beitrag und den an Mitglieder erbrachten Leistungen.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. MWST in Numezis entdecken