Wie oft muss man in der Schweiz die MWST-Abrechnung einreichen?
Nach dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) erfolgt die Abrechnung innerhalb der Steuerperiode grundsätzlich vierteljährlich. Bei der Abrechnung nach Saldosteuersätzen erfolgt sie halbjährlich. Auf Antrag erfolgt sie in bestimmten Fällen monatlich oder jährlich; in begründeten Fällen gestattet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) andere Abrechnungsperioden und setzt die Bedingungen fest.
Das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) bestimmt als Grundregel, dass die Abrechnung der Steuer innerhalb der Steuerperiode vierteljährlich erfolgt. Wer nach Saldosteuersätzen abrechnet, rechnet halbjährlich ab. Damit nennt das Gesetz die ordentlichen Abrechnungsrhythmen und knüpft sie an die gewählte Abrechnungsart. Für die praktische Einordnung ist deshalb zu prüfen, ob die Abrechnung nach der ordentlichen Methode oder nach Saldosteuersätzen erfolgt.[1]
Auf Antrag der steuerpflichtigen Person erfolgt die Abrechnung monatlich, wenn ein regelmässiger Vorsteuerüberschuss vorliegt. Ebenfalls auf Antrag erfolgt die Abrechnung jährlich, wenn der Umsatz aus steuerbaren Leistungen nicht mehr als 5 005 000 Franken pro Jahr beträgt. Zusätzlich gestattet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf Antrag in begründeten Fällen andere Abrechnungsperioden und setzt die Bedingungen dafür fest. Massgeblich ist daher, welche Abrechnungsart angewendet wird, ob die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt sind und welche Bedingungen die ESTV festlegt.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]