Wie wird eine Rechnung in Euro für die MWST in Franken umgerechnet?
Für die Berechnung der geschuldeten MWST ist ein in Euro ausgestelltes Entgelt im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung in Landeswährung umzurechnen. Verwendet werden kann der von der ESTV veröffentlichte Monatsmittelkurs oder der Tageskurs für den Verkauf von Devisen; das gewählte Vorgehen ist während mindestens einer Steuerperiode beizubehalten.
Eine Rechnung in Euro gilt als Entgelt in ausländischer Währung, wenn die Rechnung oder Quittung in ausländischer Währung ausgestellt ist. Für die Berechnung der geschuldeten Mehrwertsteuer muss dieses Entgelt im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung in Landeswährung umgerechnet werden. Wird keine Rechnung oder Quittung ausgestellt, ist stattdessen die Verbuchung beim Leistungserbringer oder bei der Leistungserbringerin massgebend. Unerheblich ist dabei, ob tatsächlich in Franken oder in Euro bezahlt wird und in welcher Währung ein allfälliges Retourgeld ausbezahlt wird. Entscheidend ist also nicht die Zahlungswährung, sondern die Ausstellung der Rechnung oder Quittung beziehungsweise die Verbuchung, falls kein Beleg ausgestellt wird.[1]
Für die Umrechnung ist der von der ESTV veröffentlichte Wechselkurs zu verwenden. Dabei kann wahlweise der Monatsmittelkurs oder der Tageskurs für den Verkauf von Devisen verwendet werden. Steuerpflichtige Personen, die Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren Konzernumrechnungskurs verwenden; dieser ist sowohl für Leistungen innerhalb des Konzerns als auch im Verhältnis zu Dritten anzuwenden. Das einmal gewählte Vorgehen, also Monatsmittel-, Tages- oder Konzernkurs, ist während mindestens einer Steuerperiode beizubehalten. Vor der Anwendung sollte deshalb geprüft werden, welcher Kursansatz verwendet wird und ob dieser bereits für die laufende Steuerperiode festgelegt wurde.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Rechtstext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]