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Bis zu welchem Umsatz darf man mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen?

Mit der Saldosteuersatzmethode kann abrechnen, wer als steuerpflichtige Person jährlich nicht mehr als 5 024 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt und im gleichen Zeitraum nicht mehr als 108 000 Franken Steuern zum massgebenden Saldosteuersatz zu bezahlen hat. Die Abrechnung ist bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu beantragen.

Nach dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) kann eine steuerpflichtige Person nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, wenn sie jährlich nicht mehr als 5 024 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt und im gleichen Zeitraum nicht mehr als 108 000 Franken Steuern, berechnet nach dem für sie massgebenden Saldosteuersatz, zu bezahlen hat. Für die Umsatzgrenze ist damit nicht jeder beliebige Ertrag massgebend, sondern der Umsatz aus steuerbaren Leistungen. Zusätzlich gilt die zweite Grenze für die nach dem massgebenden Saldosteuersatz berechnete Steuerbelastung im gleichen Zeitraum.[1]

Bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode wird die Steuerforderung durch Multiplikation des Totals aller in einer Abrechnungsperiode erzielten steuerbaren Entgelte, einschliesslich Steuer, mit dem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bewilligten Saldosteuersatz ermittelt. Die Saldosteuersätze berücksichtigen die branchenübliche Vorsteuerquote und werden von der ESTV nach Konsultation der betroffenen Branchenverbände festgelegt. Die Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode ist bei der ESTV zu beantragen und muss während mindestens einer Steuerperiode beibehalten werden. Entscheidet sich die steuerpflichtige Person für die effektive Abrechnungsmethode, so kann sie frühestens nach drei Jahren zur Saldosteuersatzmethode wechseln; Wechsel sind jeweils auf Beginn einer Steuerperiode möglich.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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