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Sind Teilzeitangestellte gegen Nichtberufsunfälle versichert?

Ja, aber nicht immer. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt. Wird dieses Mindestmass nicht erreicht, gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

Für Teilzeitbeschäftigte knüpft die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle an eine klare Voraussetzung an: Die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber muss mindestens acht Stunden betragen. Ist diese Schwelle erreicht, sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Regel stellt damit nicht einfach auf «Teilzeit» als solche ab, sondern auf das Mindestmass der wöchentlichen Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber.[1]

Wird dieses Mindestmass nicht erreicht, sagt die zitierte Bestimmung nicht, dass generell eine Deckung für Nichtberufsunfälle besteht. Sie regelt stattdessen ausdrücklich, dass für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in diesem Fall Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle gelten. Für die praktische Einordnung ist deshalb besonders zu prüfen, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber ist und ob es um einen Nichtberufsunfall allgemein oder um einen Unfall auf dem Arbeitsweg geht.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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