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Wie hoch sind die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Basel-Stadt?

Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Kinderzulage mindestens 275 Franken und die Ausbildungszulage mindestens 325 Franken pro Monat je anspruchsberechtigtes Kind. Wird die Schwelle gemäss Art. 5 Abs. 3 Bundesgesetz über die Familienzulagen zur Anpassung der Mindestansätze an die Teuerung erreicht, so legt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag über die Anpassung der kantonalen Mindestansätze an die Teuerung vor.

Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Kinderzulage mindestens 275 Franken pro Monat je anspruchsberechtigtes Kind. Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 325 Franken pro Monat je anspruchsberechtigtes Kind. Massgeblich ist damit jeweils der monatliche Mindestansatz, und der Anspruch knüpft an das anspruchsberechtigte Kind an.[1]

Für die Anpassung dieser Mindestansätze an die Teuerung gilt: Wird die Schwelle gemäss Art. 5 Abs. 3 Bundesgesetz über die Familienzulagen erreicht, so legt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag über die Anpassung der kantonalen Mindestansätze an die Teuerung vor. Vor einem Handeln ist deshalb zu prüfen, welche Fassung der kantonalen Regelung aktuell in Kraft steht und ob eine spätere Anpassung der Ansätze beschlossen wurde.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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