Zahlt der Kanton Basel-Landschaft höhere Familienzulagen als das Bundesminimum?
Nein. Im Kanton Basel-Landschaft entspricht die Höhe der Familienzulagen den bundesrechtlichen Mindestansätzen; ein kantonaler Zuschlag über dieses Minimum hinaus ist in der genannten Bestimmung nicht vorgesehen.
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen des Kantons Basel-Landschaft regelt die Höhe der Familienzulagen ausdrücklich. Danach entspricht die Höhe der Familienzulagen den bundesrechtlichen Mindestansätzen. Aus dieser Formulierung ergibt sich, dass die kantonale Regelung in dieser Bestimmung keine höheren Ansätze festsetzt als das Bundesminimum, sondern auf die bundesrechtliche Mindesthöhe abstellt.[1]
Für die praktische Einordnung ist wichtig, den genauen Regelungsgegenstand zu beachten: Die zitierte Vorschrift betrifft die Höhe der Familienzulagen. Sie sagt damit aus, welcher Mindestbetrag im Kanton Basel-Landschaft gilt, nämlich der bundesrechtliche Mindestansatz. Wenn geprüft werden soll, ob im konkreten Zeitpunkt mehr als das Bundesminimum geschuldet ist, sollte die aktuell geltende Fassung dieser kantonalen Bestimmung kontrolliert und zusätzlich geprüft werden, ob andere einschlägige Vorschriften die hier genannte Grundregel ergänzen oder ändern.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext so zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Basel-Landschaft veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die derzeit geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]