Um wie viel liegen die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Appenzell Innerrhoden über dem Bundesminimum?
Im Kanton Appenzell Innerrhoden liegen die Kinderzulage und die Ausbildungszulage je Fr. 30.-- pro Monat und Kind über den Mindestansätzen gemäss der Bundesgesetzgebung.
Für Appenzell Innerrhoden bestimmt Art. 4a Abs. 1 der Verordnung über die Familienzulagen, dass die Kinderzulage und die Ausbildungszulage je Fr. 30.-- pro Monat und Kind über den Mindestansätzen gemäss der Bundesgesetzgebung liegen. Der Zuschlag gilt damit für beide Zulagenarten in gleicher Höhe und bezieht sich ausdrücklich auf den bundesrechtlichen Mindestansatz als Vergleichsgrösse.[1]
Massgeblich ist die Formulierung «je Fr. 30.-- pro Monat und Kind». Daraus folgt, dass der Abstand zum Bundesminimum nicht als einmaliger Betrag, sondern monatlich und für jedes einzelne Kind festgelegt ist. Die Regel sagt zugleich nicht, wie hoch der konkrete Auszahlungsbetrag in Franken insgesamt ist; dafür muss zusätzlich der jeweils geltende bundesrechtliche Mindestansatz berücksichtigt werden. Zu prüfen ist deshalb immer, welcher Mindestansatz nach Bundesgesetzgebung aktuell gilt und ob die kantonale Bestimmung unverändert in Kraft steht.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Appenzell Innerrhoden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]